Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Studio Uto
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten des Studio Uto.
Vertragspartnerin der Mieterin bzw. des Mieters ist ausschliesslich die Genossenschaft Atelier Uto (nachfolgend «Vermieterin»).
Mit der Annahme einer Offerte oder der Nutzung der Räumlichkeiten erklärt sich die Mieterin bzw. der Mieter mit diesen AGB einverstanden.
Allfällige Geschäftsbedingungen der Mieterin oder des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese von der Vermieterin ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte der Vermieterin durch die Mieterin bzw. den Mieter schriftlich bestätigt wird (auch per E-Mail).
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann die Vermieterin frei über den Termin verfügen.
Die Vermieterin ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeiten ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.
3. Leistungen und Preise
Die Vermieterin stellt der Mieterin bzw. dem Mieter die vereinbarten Räumlichkeiten und Infrastruktur gemäss Offerte zur Verfügung.
Der Umfang der Nutzung sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich gemäss Offerte. Zusatzleistungen oder zusätzliche Nutzungszeiten können separat verrechnet werden.
Die Vermieterin behält sich vor, bei ausserordentlichem Aufwand oder zusätzlichen Leistungen nachträglich Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen werden in der Offerte oder Rechnung festgelegt.Die Vermieterin ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug kann die Vermieterin Mahngebühren sowie Verzugszinsen geltend machen.
5. Annullationsbedingungen
Massgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Annullation bei der Vermieterin.Es gelten folgende Annullationsbedingungen:
0–1 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Buchungsvolumens
2–3 Tage vor Mietbeginn: 75 %
4–7 Tage vor Mietbeginn: 50 %
8–14 Tage vor Mietbeginn: 25 %
mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: keine Kosten
Die Vermieterin behält sich vor, bei kurzfristigen Absagen bereits entstandene Aufwände separat zu verrechnen.
6. Nutzung der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.Nicht zulässig sind Veranstaltungen oder Nutzungen, die gegen geltendes Recht oder gegen grundlegende ethische Grundsätze verstossen, insbesondere solche mit rassistischen, diskriminierenden, extremistischen oder illegalen Inhalten.
Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.
Alle behördlichen Bewilligungen, die für eine Nutzung erforderlich sind, sind durch die Mieterin bzw. den Mieter einzuholen.
7. Lärmschutz und Ruhezeiten
Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und die geltenden Ruhezeiten einzuhalten.Insbesondere ist bei Nutzungen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten (nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden) darauf zu achten, dass keine übermässige Lärmbelastung entsteht.Kommt es infolge der Nutzung des Studios zu Beschwerden durch Nachbar:innen oder Dritte wegen Lärmemissionen während der Ruhezeiten, ist die Vermieterin berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 500.– pro Vorfall zu erheben.Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
8. Reinigung und Rückgabe
Die Räumlichkeiten sind in ordnungsgemässem und besenreinem Zustand zurückzugeben.
Insbesondere sind:
– sämtliche genutzten Flächen besenrein zu hinterlassen
– Abfälle ordnungsgemäss zu entsorgen
– verwendetes Geschirr in den Geschirrspüler einzuräumen
– Einrichtungen und Mobiliar wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen
Bei nicht ordnungsgemässer Rückgabe oder ausserordentlichem Reinigungsaufwand ist die Vermieterin berechtigt, zusätzliche Reinigungskosten (mindestens CHF 50.– oder nach Aufwand) in Rechnung zu stellen.
9. Sicherheit und technische Einrichtungen
Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorschriften sowie Anweisungen der Vermieterin einzuhalten.Technische Einrichtungen und Infrastruktur des Studios dürfen nur sachgemäss und gemäss Instruktion verwendet werden.Die Nutzung technischer Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung der Mieterin bzw. des Mieters.Die Vermieterin kann die Nutzung einzelner Einrichtungen aus Sicherheitsgründen einschränken oder untersagen.
10. Haftung
Die Mieterin bzw. der Mieter haftet für alle Schäden an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar oder Infrastruktur, die durch sie bzw. ihn selbst oder durch mitgebrachte Personen, Dienstleister oder Gäste verursacht werden.Die Vermieterin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Schäden, Produktionsausfälle oder indirekte Schäden.
11. Versicherung
Die Mieterin bzw. der Mieter ist für eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Mieterschäden verantwortlich.Mitgebrachte Gegenstände, Technik oder Material sind durch die Mieterin bzw. den Mieter angemessen zu versichern. Die Vermieterin kann den Nachweis einer entsprechenden Versicherung verlangen.
12. Schäden und Inventar
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Risiko der Mieterin bzw. des Mieters im Studio.Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Beschädigungen an Infrastruktur oder Inventar sind unverzüglich zu melden.Kosten für Reparaturen oder Ersatz werden der verursachenden Partei in Rechnung gestellt.
13. Internet
Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Verantwortung der Mieterin bzw. des Mieters. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Internetverbindung.
14. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung oder Nutzung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, haften die Parteien nicht für daraus entstehende Schäden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streiks, Pandemien oder der Ausfall öffentlicher Infrastruktur. In solchen Fällen trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin.